Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33654
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06 (https://dejure.org/2007,33654)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.04.2007 - 12 E 1539/06 (https://dejure.org/2007,33654)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2007 - 12 E 1539/06 (https://dejure.org/2007,33654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 17 K 8031/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Beschluss I-6 W 47/05 des OLG Düsseldorf vom 27. September 2005 (AnwBl 2006, 288), denn die Entscheidung verhält sich lediglich zur Erstattungsfähigkeit tatsächlich, aber nicht notwendig angefallener Korrespondenzanwaltsgebühren insoweit, als die Partei durch die Inanspruchnahme des Korrespondenzanwaltes eigene Reisekosten erspart hat.
  • VGH Bayern, 02.03.2004 - 13 A 01.2055
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
    - 13 A 01.2055 -, BayVBl 2004, 571.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - 12 E 918/05

    Kosten einer Hinreise und Rückreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
    Anders als in dem vom Senat mit Beschluss 12 E 918/05 vom 3. Februar 2006 entschiedenen Fall war es nicht so, dass der Kläger anlässlich des auf den 1. Juli anberaumten Termins seine Verwandten besucht hat, sondern Anberaumung und Ladung vom 26. Mai 2003 sind erst nach Mitteilung von der Anwesenheit des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland durch anwaltliches Schreiben vom 5. Mai 2003 erfolgt; also hat der Termin - umgekehrt - anlässlich des Besuchsaufenthaltes statt gefunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht