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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2007 - 12 E 1539/06 (https://dejure.org/2007,33654)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 17 K 8031/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05
Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Beschluss I-6 W 47/05 des OLG Düsseldorf vom 27. September 2005 (AnwBl 2006, 288), denn die Entscheidung verhält sich lediglich zur Erstattungsfähigkeit tatsächlich, aber nicht notwendig angefallener Korrespondenzanwaltsgebühren insoweit, als die Partei durch die Inanspruchnahme des Korrespondenzanwaltes eigene Reisekosten erspart hat. - VGH Bayern, 02.03.2004 - 13 A 01.2055
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
- 13 A 01.2055 -, BayVBl 2004, 571. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - 12 E 918/05
Kosten einer Hinreise und Rückreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1539/06
Anders als in dem vom Senat mit Beschluss 12 E 918/05 vom 3. Februar 2006 entschiedenen Fall war es nicht so, dass der Kläger anlässlich des auf den 1. Juli anberaumten Termins seine Verwandten besucht hat, sondern Anberaumung und Ladung vom 26. Mai 2003 sind erst nach Mitteilung von der Anwesenheit des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland durch anwaltliches Schreiben vom 5. Mai 2003 erfolgt; also hat der Termin - umgekehrt - anlässlich des Besuchsaufenthaltes statt gefunden.